Wettspielordnung
Rahmenausschreibung/ Wettspielordnung
für Wettspiele des Lübeck-Travemünder Golf-Klub von 1921 e.V. Nachfolgende grundsätzliche Regelungen sind verbindlich für Wettspiele des LTGK.
1. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes und der Wettspielordnung bzw. Rahmenausschreibung des DGV. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
2. Spezifikation des Balles
Der Ball, den ein Spieler benutzt, muss im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle des Royal and Ancient Golf Clubs of St. Andrews aufgeführt sein. X-Out-Bälle sind zugelassen, solange die Ausschreibung nichts anderes vorschreibt.
3. Nutzung eines zulässigen Drivers
Bei vorgabewirksamen Wettspielen dürfen nur Driver mit zulässigem Schlägerkopf mitgeführt und benutzt werden. Es liegt allein in der Verantwortung des Spielers, daß seine Ausrüstung während seines Spiels den Regeln entspricht.
4. Abspielzeit
Jeder Spieler ist dafür verantwortlich, 5 Minuten vor seiner Abspielzeit im Abspielbereich seines Abschlags zu erscheinen. Trifft ein Spieler innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Start ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit 2 Strafschlägen bestraft. Über die Strafe einer Disqualifikation in besonders gelagerten Fällen entscheidet der Spielausschuss. Strafe bei einer Verspätung über 5 Minuten hinaus ist grundsätzlich Disqualifikation.
5. Spieltempo
Alle spielenden Partien (Flights) sind gefordert, ihre Position im Spielablauf zu halten (Anschluss halten). Ist zur vorausspielenden Partie mehr als eine Bahn frei, ist das Spieltempo zu beschleunigen. Wird keine Besserung festgestellt, ist die Partie durch die Spielleitung zu ermahnen. Bei weiterer Verzögerung gilt folgende Richtlinie zum Spieltempo: Nach Erreichen des jeweiligen Balles werden dem ersten Spieler 60 und den Nachfolgenden jeweils 45 Sekunden zur Ausführung ihrer Schläge gewährt. Strafe bei fortgesetzter unangemessener Verzögerung gemäß Regel 6-7. Davon unbenommen, gelten die Bestimmungen der Etikette (Durchspielen lassen).
6. Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr
a) Aussetzung durch die Spielleitung
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr unterbrochen, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen Sie das Spiel unverzüglich unterbrechen (Bälle bleiben liegen) und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, wird er disqualifiziert , sofern nicht das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. gerechtfertigt ist.
Das Signal für das Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr ist ein langanhaltender Ton einer Sirene.
Die Wiederaufnahme des Spiels wird mit zwei kurzen Signaltönen, die wiederholt werden, angeordnet.
b) Unterbrechung durch die Spieler bei Blitzgefahr
Bei Blitzgefahr ist das Spiel, wenn möglich, zwischen zwei Löchern selbständig zu unterbrechen. Muss während des Spielens eines Loches bei akuter Gefahr unverzüglich unterbrochen werden, bleiben die Bälle bis zur Wiederaufnahme des Spiels liegen. Die Schutzhütten sind aufzusuchen.
Das Spiel ist sobald als möglich nach eigener Entscheidung oder auf Weisung der Spielleitung wieder aufzunehmen.
7. Nutzung von motorgetriebenen Golf-Carts
Die Spielleitung kann die Nutzung von Golfcarts in Einzelfällen gestatten, wenn bei körperlicher Behinderung die Teilnahme am Wettspiel ohne Cart nicht möglich ist.
8. Nutzung von Entfernungsmessgeräten
Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3 ungeachtet dessen, ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.
9. Abgeben der Scorekarte
Die Scorekarten eines Spielers gilt als abgegeben, wenn sie bei der Spielleitung/Sekretariat eingereicht worden ist.
10. Beendigung des Wettspiels
Ein Wettspiel ist beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis in der Siegerehrung offiziell bekannt gegeben hat.
11. Nichtantritt bei Wettspielen
Spielleitung und Klub sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer durch Unkenntnis von öffentlich zugänglichen Informationen erleidet. Jeder Teilnehmer anerkennt mit seiner Anmeldung die Wettspielordnung, die für jedes Wettspiel bindend ist. Bei Rücktritt vom Wettspiel bis zum 4. Tag vor dem Wettspiel werden EUR 10,00 fällig. Bei Nichtantritt zum Wettspiel ist das volle Nenngeld zu entrichten.
12. Inkrafttreten
Diese Rahmenausschreibung/ Wettspielordnung gilt ab sofort (23.04.2012)